Question

Must the decision on flat-rate taxation be made uniformly for all promotional giveaways?

No. The employer may assess each low-value benefit in kind up to EUR 10 separately and decide individually whether to apply flat-rate taxation. A uniform treatment of all promotional giveaways is not required.

As of: August 2016

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  • Was gilt steuerlich als Streuwerbeartikel?

    Als Streuwerbeartikel gelten Sachzuwendungen, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 10,- EUR nicht übersteigen. Solche geringwertigen Werbegeschenke müssen nicht in die Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG einbezogen werden und bleiben damit grundsätzlich unversteuert.

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  • Wie wirkt sich die 44-EUR-Freigrenze auf Sachzuwendungen an Arbeitnehmer aus?

    Sachbezüge an Arbeitnehmer bleiben nur dann steuerfrei, wenn sie insgesamt die monatliche Freigrenze von 44,- EUR nach § 8 Abs. 2 S. 11 EStG nicht überschreiten. Wird die Grenze überschritten – etwa durch mehrere Zuwendungen im selben Monat – sind sämtliche Sachzuwendungen regulär lohnzuversteuern.

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    Der Arbeitgeber kann Streuwerbeartikel bis 10,- EUR entweder steuerfrei belassen, regulär lohnversteuern oder pauschal nach § 37b EStG besteuern. Diese Wahlmöglichkeit besteht laut OFD Karlsruhe vom 18.12.2015 für jeden einzelnen geringwertigen Sachbezug gesondert.

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