Question

Can promotional giveaways be subject to flat-rate taxation to preserve the EUR 44 threshold?

Yes. According to the BMF circular dated 19 May 2015, the employer may subject a promotional giveaway to the flat-rate tax under § 37b EStG even if this would otherwise cause the EUR 44 monthly threshold to be exceeded. This allows other benefits in kind to be granted tax-free within the threshold.

As of: August 2016

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  • Was gilt steuerlich als Streuwerbeartikel?

    Als Streuwerbeartikel gelten Sachzuwendungen, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 10,- EUR nicht übersteigen. Solche geringwertigen Werbegeschenke müssen nicht in die Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG einbezogen werden und bleiben damit grundsätzlich unversteuert.

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  • Wie wirkt sich die 44-EUR-Freigrenze auf Sachzuwendungen an Arbeitnehmer aus?

    Sachbezüge an Arbeitnehmer bleiben nur dann steuerfrei, wenn sie insgesamt die monatliche Freigrenze von 44,- EUR nach § 8 Abs. 2 S. 11 EStG nicht überschreiten. Wird die Grenze überschritten – etwa durch mehrere Zuwendungen im selben Monat – sind sämtliche Sachzuwendungen regulär lohnzuversteuern.

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  • Muss die Entscheidung zur Pauschalversteuerung einheitlich für alle Streuwerbeartikel erfolgen?

    Nein. Der Arbeitgeber kann jeden geringwertigen Sachbezug bis 10,- EUR gesondert beurteilen und individuell entscheiden, ob er ihn pauschal versteuert. Eine einheitliche Behandlung aller Streuwerbeartikel ist nicht erforderlich.

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  • Welches Wahlrecht hat der Arbeitgeber bei der Besteuerung von Streuwerbeartikeln?

    Der Arbeitgeber kann Streuwerbeartikel bis 10,- EUR entweder steuerfrei belassen, regulär lohnversteuern oder pauschal nach § 37b EStG besteuern. Diese Wahlmöglichkeit besteht laut OFD Karlsruhe vom 18.12.2015 für jeden einzelnen geringwertigen Sachbezug gesondert.

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