An appeal is particularly advisable when interest claims are substantial, as meaningful relief is possible in such cases. For smaller amounts, the effort may exceed the potential refund, so a case-by-case review is recommended.
As of: February 2014
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Wie hoch sind die Nachzahlungszinsen des Finanzamts?
Die Nachzahlungszinsen nach § 233a AO betragen seit über 35 Jahren unverändert 0,5 % pro Monat, also 6 % pro Jahr. Der gleiche Zinssatz gilt auch für Erstattungszinsen, die das Finanzamt an Steuerpflichtige zahlt.
Warum sind die 6 % Nachzahlungszinsen rechtlich umstritten?
Die marktüblichen Referenzzinssätze liegen seit Jahren deutlich niedriger, teilweise nahe null. Daher ist beim Bundesfinanzhof ein Verfahren anhängig, das die Verfassungs- und Rechtmäßigkeit des starren Zinssatzes von 6 % p. a. überprüft.
Wie kann man sich gegen hohe Nachzahlungszinsen wehren?
Steuerpflichtige sollten innerhalb der Einspruchsfrist von einem Monat Einspruch gegen den Zinsbescheid einlegen. Im Einspruch sollte unter Verweis auf das beim BFH anhängige Verfahren das Ruhen des Verfahrens beantragt werden, um von einer möglichen Entscheidung zugunsten der Steuerpflichtigen zu profitieren.
Auf welches BFH-Verfahren kann man sich beim Einspruch berufen?
Im Einspruch kann auf das beim Bundesfinanzhof anhängige Verfahren mit dem Aktenzeichen IX R 31/13 verwiesen werden. Dort wird geklärt, ob die Höhe der Nachzahlungszinsen von 6 % pro Jahr angesichts des niedrigen Marktzinsniveaus noch rechtmäßig ist.