No. In its judgment of 1 July 2015 (case no. 9 K 3675/14 E), the Münster Tax Court ruled that the costs of acquiring shoes for a shoe saleswoman are not deductible as work-related expenses, even if the employer requires her to wear the company's own shoe models. Shoes are considered everyday clothing, the costs of which are attributable to private living expenses.
As of: August 2015
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Wann sind Aufwendungen für Kleidung als typische Berufskleidung abzugsfähig?
Aufwendungen für Kleidung sind nur abzugsfähig, wenn es sich um typische Berufskleidung handelt, die nach ihrer Beschaffenheit nahezu ausschließlich für die berufliche Verwendung bestimmt ist. Beispiele sind Uniformen, Amtstrachten oder Arztkittel. Kleidungsstücke, die auch privat getragen werden können, sind hingegen nicht abzugsfähig.
Spielt es eine Rolle, ob Kleidung tatsächlich nur beruflich getragen wird?
Nein. Der Werbungskostenabzug für bürgerliche Kleidung ist bereits dann ausgeschlossen, wenn eine private Nutzung möglich und üblich ist. Dies gilt selbst dann, wenn die Kleidung tatsächlich so gut wie ausschließlich im Beruf getragen und eigens dafür angeschafft wurde.
Warum scheitert der Werbungskostenabzug bei Schuhen, die zur Damenmode gehören?
Schuhe, die allgemein zur Damenmode gehören, können gleichermaßen bei privaten Anlässen getragen werden. Eine objektive Abgrenzung zwischen berufsbezogenen Aufwendungen und Kosten der privaten Lebensführung ist daher nicht möglich, sodass ein Werbungskostenabzug nach § 12 Nr. 1 EStG ausgeschlossen ist.
Hilft eine arbeitsvertragliche Trageverpflichtung beim Werbungskostenabzug?
Nein. Auch eine arbeitsvertragliche oder durch Servicestandards festgelegte Verpflichtung, bestimmte Kleidungsstücke wie Schuhe des eigenen Hauses zu tragen, macht diese nicht zu typischer Berufskleidung. Maßgeblich ist allein die objektive Beschaffenheit des Kleidungsstücks und dessen private Verwendbarkeit.