Question

How long will the statute of limitations for prosecuting tax evasion be in the future?

According to the BMF's ministerial draft, the statute of limitations for prosecuting tax evasion is to be extended to ten years in all cases. This will therefore no longer apply only to particularly serious cases, but uniformly to all forms of tax evasion.

As of: November 2014

Read more in the article Referentenentwurf zur Verschärfung der Selbstanzeige.

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    Die bisherige Grenze von 50.000 € soll auf 25.000 € herabgesenkt werden. Bis zu diesem Betrag wird ohne Zuschlagszahlung von der Strafverfolgung abgesehen. Übersteigt der Hinterziehungsbetrag 25.000 €, ist zusätzlich zur Steuernachzahlung ein gestaffelter Zuschlag zu entrichten.

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    Für nicht deklarierte ausländische Kapitalerträge soll eine steuerliche Anlaufhemmung eingeführt werden. Dadurch beginnt die Festsetzungsfrist erst später zu laufen, sodass das Finanzamt solche Erträge über einen längeren Zeitraum nachträglich besteuern kann.

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