Question

Does merely picking up a mobile phone while driving already constitute prohibited use under § 23a Abs. 1a StVO?

No. According to the ruling of the OLG Köln dated 07.11.2014, simply picking up and repositioning a mobile phone does not constitute prohibited use within the meaning of § 23a Abs. 1a StVO. Such a mere change of location has no connection to the device's functionality and is to be assessed no differently than moving any other object within the vehicle.

As of: December 2014

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    Ein Blick auf das Display kann den entscheidenden Unterschied machen, weil er einen Bezug zur Funktionalität des Geräts herstellt und damit als Nutzung gewertet werden kann. Ohne Displayblick und ohne Vorbereitung eines eigenen Kommunikationsvorgangs liegt nach dem OLG Köln keine verbotswidrige Benutzung vor.

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