Factors that argue against a professional occasion include, in particular, an individual selection of the invited colleagues, a predominance of private guests over colleagues, and the fact that a private event such as a birthday is being celebrated together with the colleagues. After weighing these circumstances, the celebration may be classified as privately motivated overall.
As of: April 2015
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Sind Kosten einer Feier zu rundem Geburtstag und Berufsexamen anteilig als Werbungskosten abziehbar?
Nein. Das FG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 19.03.2014 (Az. 1 K 3541/12) entschieden, dass die Aufwendungen für eine Feier aus doppeltem Anlass insgesamt privat veranlasst sind, wenn ein privates Ereignis wie ein runder Geburtstag mitgefeiert wird. Eine Aufteilung der Kosten in einen beruflichen und einen privaten Teil ist in solchen Fällen nicht möglich.
Kann nach der BFH-Rechtsprechung zu gemischten Aufwendungen jede Feier aufgeteilt werden?
Nein. Zwar lässt der BFH-Beschluss vom 21.09.2009 (GrS 1/06) grundsätzlich die Aufteilung gemischt veranlasster Aufwendungen zu, dies setzt aber objektive Aufteilungsmaßstäbe und eine klare Trennbarkeit voraus. Bei Feiern, die sowohl einem beruflichen als auch einem privaten Anlass dienen, ist nach Auffassung des FG Baden-Württemberg eine Trennung der Kosten nicht möglich.
Welche Bedeutung hat die Gästezusammensetzung bei der steuerlichen Beurteilung einer Feier?
Die Gästezusammensetzung ist ein zentrales Indiz: Wird aus dem Kollegenkreis nur eine persönliche Auswahl eingeladen und überwiegen zudem private Gäste, deutet dies auf eine private Veranlassung hin. Werden hingegen alle Kollegen oder eine sachlich abgrenzbare Gruppe (z.B. nach Funktion) eingeladen, kann eine berufliche Veranlassung eher angenommen werden.
Ist gegen das Urteil zur Feier aus doppeltem Anlass ein Rechtsmittel möglich?
Ja, das FG Baden-Württemberg hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen, die dort unter dem Az. VI R 46/14 anhängig war. Bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung sollten vergleichbare Fälle offengehalten werden.