Pursuant to § 238 AO, the tax office charges interest of 0.5% per month, or 6% per year. This rate has remained unchanged for over 50 years and applies to both back payments and refunds.
As of: September 2016
Read more in the article Ist der Zinssatz vom Finanzamt (6% pro Jahr) doch zu hoch? Achtung: neues Musterverfahren anhängig!.
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Warum gilt der Zinssatz von 6% pro Jahr als zu hoch?
Der Marktzinssatz liegt seit Jahren deutlich unter 6%, sodass die Nachzahlungszinsen im Vergleich unangemessen hoch erscheinen. Steuerpflichtige argumentieren zudem, dass sie lange Bearbeitungszeiten der Finanzämter nicht zu verantworten haben und dadurch hohe Zinsbelastungen entstehen.
Welche Musterverfahren laufen gegen die Höhe der Nachzahlungszinsen?
Beim Finanzgericht Münster ist das Verfahren mit dem Aktenzeichen 10 K 2472/16E anhängig. Zusätzlich sind beim Bundesfinanzhof Verfahren unter den Aktenzeichen I R 77/15 und III R 10/16 anhängig.
Wie kann man sich gegen zu hohe Nachzahlungszinsen im Steuerbescheid wehren?
Betroffene sollten innerhalb der Einspruchsfrist Einspruch gegen die Zinsfestsetzung im Steuerbescheid einlegen und auf die laufenden Musterverfahren beim FG Münster (10 K 2472/16E) sowie beim BFH (I R 77/15 und III R 10/16) verweisen. Damit bleibt der Bescheid in diesem Punkt offen.
Was passiert bei einem positiven Ausgang der Musterverfahren zur Zinshöhe?
Wird zugunsten der Steuerpflichtigen entschieden, erhalten alle, die rechtzeitig Einspruch eingelegt haben, die zu viel gezahlten Zinsen automatisch vom Finanzamt erstattet. Ohne Einspruch wird der Bescheid bestandskräftig und eine Erstattung ist nicht möglich.