Betroffene sollten innerhalb der Einspruchsfrist Einspruch gegen die Zinsfestsetzung im Steuerbescheid einlegen und auf die laufenden Musterverfahren beim FG Münster (10 K 2472/16E) sowie beim BFH (I R 77/15 und III R 10/16) verweisen. Damit bleibt der Bescheid in diesem Punkt offen.
Stand: September 2016
Mehr dazu im Beitrag Ist der Zinssatz vom Finanzamt (6% pro Jahr) doch zu hoch? Achtung: neues Musterverfahren anhängig!.
Verwandte Fragen
Wie hoch ist der gesetzliche Zinssatz des Finanzamts bei Steuernachzahlungen?
Das Finanzamt setzt nach § 238 AO Zinsen in Höhe von 0,5% pro Monat fest, also 6% pro Jahr. Dieser Zinssatz gilt seit über 50 Jahren unverändert und wird sowohl bei Nachzahlungen als auch bei Erstattungen angewendet.
Warum gilt der Zinssatz von 6% pro Jahr als zu hoch?
Der Marktzinssatz liegt seit Jahren deutlich unter 6%, sodass die Nachzahlungszinsen im Vergleich unangemessen hoch erscheinen. Steuerpflichtige argumentieren zudem, dass sie lange Bearbeitungszeiten der Finanzämter nicht zu verantworten haben und dadurch hohe Zinsbelastungen entstehen.
Welche Musterverfahren laufen gegen die Höhe der Nachzahlungszinsen?
Beim Finanzgericht Münster ist das Verfahren mit dem Aktenzeichen 10 K 2472/16E anhängig. Zusätzlich sind beim Bundesfinanzhof Verfahren unter den Aktenzeichen I R 77/15 und III R 10/16 anhängig.
Was passiert bei einem positiven Ausgang der Musterverfahren zur Zinshöhe?
Wird zugunsten der Steuerpflichtigen entschieden, erhalten alle, die rechtzeitig Einspruch eingelegt haben, die zu viel gezahlten Zinsen automatisch vom Finanzamt erstattet. Ohne Einspruch wird der Bescheid bestandskräftig und eine Erstattung ist nicht möglich.