Market interest rates have been significantly below 6% for years, making the late-payment interest appear disproportionately high by comparison. Taxpayers also argue that they are not responsible for the lengthy processing times at the tax offices, which result in substantial interest burdens.
As of: September 2016
Read more in the article Ist der Zinssatz vom Finanzamt (6% pro Jahr) doch zu hoch? Achtung: neues Musterverfahren anhängig!.
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Wie hoch ist der gesetzliche Zinssatz des Finanzamts bei Steuernachzahlungen?
Das Finanzamt setzt nach § 238 AO Zinsen in Höhe von 0,5% pro Monat fest, also 6% pro Jahr. Dieser Zinssatz gilt seit über 50 Jahren unverändert und wird sowohl bei Nachzahlungen als auch bei Erstattungen angewendet.
Welche Musterverfahren laufen gegen die Höhe der Nachzahlungszinsen?
Beim Finanzgericht Münster ist das Verfahren mit dem Aktenzeichen 10 K 2472/16E anhängig. Zusätzlich sind beim Bundesfinanzhof Verfahren unter den Aktenzeichen I R 77/15 und III R 10/16 anhängig.
Wie kann man sich gegen zu hohe Nachzahlungszinsen im Steuerbescheid wehren?
Betroffene sollten innerhalb der Einspruchsfrist Einspruch gegen die Zinsfestsetzung im Steuerbescheid einlegen und auf die laufenden Musterverfahren beim FG Münster (10 K 2472/16E) sowie beim BFH (I R 77/15 und III R 10/16) verweisen. Damit bleibt der Bescheid in diesem Punkt offen.
Was passiert bei einem positiven Ausgang der Musterverfahren zur Zinshöhe?
Wird zugunsten der Steuerpflichtigen entschieden, erhalten alle, die rechtzeitig Einspruch eingelegt haben, die zu viel gezahlten Zinsen automatisch vom Finanzamt erstattet. Ohne Einspruch wird der Bescheid bestandskräftig und eine Erstattung ist nicht möglich.