Question

Which criteria does the tax court apply when assessing 'another workplace'?

The tax court examines whether the available workplace is qualitatively suitable for the specific tasks to be performed. Decisive factors are the actual equipment and the temporal availability. If essential work tools such as printer, scanner or the necessary technical literature are missing, the workplace is deemed insufficient, and a home office is recognized for tax purposes (FG Rheinland-Pfalz, judgment of 07.09.2016, Az. 1 K 2571/14).

As of: October 2016

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    Ein häusliches Arbeitszimmer ist absetzbar, wenn der vom Arbeitgeber gestellte Arbeitsplatz nicht im konkret erforderlichen Umfang und in der erforderlichen Weise nutzbar ist. Das gilt etwa, wenn dort wesentliche Arbeitsmittel wie Drucker, Scanner oder die nötige Fachliteratur fehlen. In diesen Fällen können Aufwendungen bis maximal 1.250 € pro Jahr als Werbungskosten angesetzt werden.

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  • Reicht ein Schreibtisch im Dienstzimmer aus, um das Arbeitszimmer abzulehnen?

    Nein, ein bloßer Schreibtisch mit Computer und Telefon in einem Laborraum genügt nicht, um den Abzug eines häuslichen Arbeitszimmers auszuschließen. Entscheidend ist, ob der Arbeitsplatz für alle anfallenden Tätigkeiten tatsächlich geeignet ist. Fehlen wesentliche Ausstattungselemente wie Drucker, Scanner oder Fachliteratur, ist der Dienstraum nicht als 'anderer Arbeitsplatz' im Sinne des Steuerrechts anzusehen.

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  • Welche Höchstgrenze gilt für den Abzug eines häuslichen Arbeitszimmers?

    Steht für bestimmte berufliche Tätigkeiten kein geeigneter anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, können Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bis zu 1.250 € jährlich abgesetzt werden. Bildet das Arbeitszimmer hingegen den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit, sind die Kosten in voller Höhe abziehbar.

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