Question

When can a university lecturer deduct a home office for tax purposes?

A home office is deductible if the workplace provided by the employer cannot be used to the specifically required extent and in the required manner. This applies, for example, if essential work equipment such as printers, scanners or the necessary specialist literature is missing there. In such cases, expenses of up to EUR 1,250 per year can be claimed as work-related expenses (Werbungskosten).

As of: October 2016

Read more in the article Hochschuldozent kann Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend machen (FG Rheinland-Pfalz).

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    Das Finanzgericht prüft, ob der zur Verfügung stehende Arbeitsplatz in qualitativer Hinsicht für die konkret zu erledigenden Aufgaben geeignet ist. Maßgeblich sind die tatsächliche Ausstattung und die zeitliche Verfügbarkeit. Fehlen wesentliche Arbeitsmittel wie Drucker, Scanner oder die nötige Fachliteratur, ist der Arbeitsplatz nicht ausreichend, und ein häusliches Arbeitszimmer wird steuerlich anerkannt (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.09.2016, 1 K 2571/14).

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