Yes, electronic bank statements are generally recognised as accounting vouchers. However, certain requirements must be met, particularly regarding retention, immutability, and traceability of the data. The relevant BMF circular is decisive in this respect.
As of: September 2014
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Welche Anforderungen gelten an die Aufbewahrung elektronischer Kontoauszüge?
Elektronische Kontoauszüge müssen während der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (in der Regel 10 Jahre) in der ursprünglich übermittelten elektronischen Form aufbewahrt werden. Ein bloßer Papierausdruck reicht steuerlich nicht aus. Zudem müssen die Daten unveränderbar, lesbar und maschinell auswertbar gespeichert werden, um den GoBD-Anforderungen zu genügen.
Reicht der Ausdruck eines elektronischen Kontoauszugs für das Finanzamt aus?
Nein, der reine Papierausdruck eines elektronisch übermittelten Kontoauszugs erfüllt die steuerlichen Aufbewahrungspflichten nicht. Da der Auszug originär in elektronischer Form übermittelt wurde, muss auch das elektronische Original revisionssicher gespeichert und vorgehalten werden.
Wie lange müssen elektronische Kontoauszüge aufbewahrt werden?
Als Buchungsbelege unterliegen elektronische Kontoauszüge der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren nach § 147 AO. Die Aufbewahrung muss in elektronischer Form erfolgen, sodass die Daten jederzeit lesbar und auswertbar zur Verfügung stehen.
Welche Rolle spielt das BMF-Schreiben zur Anerkennung elektronischer Kontoauszüge?
Das BMF-Schreiben legt die konkreten Voraussetzungen fest, unter denen elektronisch übermittelte Kontoauszüge als Buchungsbeleg anerkannt werden. Es regelt insbesondere Anforderungen an Authentizität, Integrität und revisionssichere Speicherung der Daten und schafft damit Rechtssicherheit für Unternehmen, die auf elektronisches Banking setzen.