Question

Must health promotion benefits be provided in addition to regular wages?

Yes. The tax exemption under § 3 Nr. 34 EStG requires that the benefits be granted in addition to the wages owed anyway. Converting existing gross wages into tax-free prevention benefits is therefore not eligible.

As of: August 2016

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  • Bis zu welcher Höhe sind Präventionskurse vom Arbeitgeber steuerfrei?

    Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn Präventionskurse bis zu einem Höchstbetrag von 500 Euro pro Arbeitnehmer und Kalenderjahr steuerfrei bezahlen. Rechtsgrundlage ist § 3 Nr. 34 EStG. Voraussetzung ist, dass die Kurse der Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes und der betrieblichen Gesundheitsförderung dienen.

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  • Darf das Finanzamt eine besondere Zertifizierung des Kursanbieters für die Steuerfreiheit verlangen?

    Nein. Nach einem Urteil des FG Bremen (11.2.2016, 1 K 80/15) darf das Finanzamt keine über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Zertifizierung des Anbieters verlangen, etwa nach dem „Leitfaden Prävention“. Maßgeblich ist allein, dass die Kurse hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen des SGB V entsprechen.

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  • Welche Anforderungen müssen Präventionskurse für die Steuerbefreiung erfüllen?

    Die Kurse müssen hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den gesetzlichen Anforderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) entsprechen. Der Anbieter sollte mindestens für den Bereich Therapie oder Sport qualifiziert sein. Typische begünstigte Kurse sind etwa Bauch-, Rücken- und Wirbelsäulengymnastik.

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  • Sind Massageleistungen des Arbeitgebers als steuerfreie Gesundheitsförderung anerkannt?

    Reine Massageleistungen fallen nach Auffassung des FG Bremen regelmäßig nicht unter die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 34 EStG. Es ist nicht ohne Weiteres ersichtlich, inwieweit Massagen der Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustandes dienen. Hier scheidet eine Steuerfreistellung daher in der Regel aus.

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