The employer leases the bicycle and provides it to the employee. The leasing rate is deducted directly from the employee's gross salary (salary conversion), so the employer incurs no costs. The employee reduces their taxable income and thus benefits from a lower tax and social security burden.
As of: November 2012
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Wie werden Dienstfahrräder seit dem Erlass vom 23.11.2012 steuerlich behandelt?
Mit dem gleichlautenden Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder vom 23.11.2012 werden Fahrräder und Elektrofahrräder steuerlich wie Dienstwagen behandelt. Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Fahrrad auch zur privaten Nutzung, ist der geldwerte Vorteil zu versteuern. Bemessungsgrundlage ist analog zur 1-%-Regelung 1 % der auf volle 100 EUR abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers.
Muss das Dienstfahrrad tatsächlich beruflich genutzt werden?
Nein, für die steuerliche Privilegierung ist es unerheblich, ob das Fahrrad tatsächlich für berufliche Fahrten (z. B. Kundenbesuche) genutzt wird. Entscheidend ist allein, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Rad überlässt und auch eine private Nutzung gestattet ist.
Welche Fahrradtypen fallen unter die Dienstwagen-Privilegierung?
Erfasst sind sowohl klassische Fahrräder als auch Elektrofahrräder (Pedelecs). Hochwertige E-Bikes mit einem Listenpreis von beispielsweise 3.000 EUR können dadurch für den Arbeitnehmer effektiv nur rund 10 EUR Nettokosten pro Monat verursachen, wenn der Arbeitgeber die Kosten trägt.
Welche Vorteile hat ein Dienstrad für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?
Der Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitern eine attraktive, gesundheitsfördernde Zusatzleistung anbieten, ohne dass beim Leasing-Modell eigene Kosten entstehen. Der Arbeitnehmer erhält ein Fahrrad zu deutlich vergünstigten Konditionen, da nur der geldwerte Vorteil von 1 % des Listenpreises monatlich zu versteuern ist – unabhängig davon, ob das Rad dienstlich oder privat genutzt wird.