Employers can offer their staff an attractive, health-promoting benefit without incurring any costs of their own under the leasing model. Employees receive a bike on significantly more favorable terms, as only the non-cash benefit of 1% of the list price is taxed monthly – regardless of whether the bike is used for business or private purposes.
As of: November 2012
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Wie werden Dienstfahrräder seit dem Erlass vom 23.11.2012 steuerlich behandelt?
Mit dem gleichlautenden Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder vom 23.11.2012 werden Fahrräder und Elektrofahrräder steuerlich wie Dienstwagen behandelt. Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Fahrrad auch zur privaten Nutzung, ist der geldwerte Vorteil zu versteuern. Bemessungsgrundlage ist analog zur 1-%-Regelung 1 % der auf volle 100 EUR abgerundeten unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers.
Muss das Dienstfahrrad tatsächlich beruflich genutzt werden?
Nein, für die steuerliche Privilegierung ist es unerheblich, ob das Fahrrad tatsächlich für berufliche Fahrten (z. B. Kundenbesuche) genutzt wird. Entscheidend ist allein, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Rad überlässt und auch eine private Nutzung gestattet ist.
Wie funktioniert die Gehaltsumwandlung beim Dienstrad-Leasing?
Der Arbeitgeber least das Fahrrad und überlässt es dem Arbeitnehmer. Die Leasingrate wird direkt vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers einbehalten (Entgeltumwandlung), sodass dem Arbeitgeber keine Kosten entstehen. Der Arbeitnehmer reduziert sein zu versteuerndes Einkommen und profitiert dadurch von einer geringeren Steuer- und Sozialabgabenlast.
Welche Fahrradtypen fallen unter die Dienstwagen-Privilegierung?
Erfasst sind sowohl klassische Fahrräder als auch Elektrofahrräder (Pedelecs). Hochwertige E-Bikes mit einem Listenpreis von beispielsweise 3.000 EUR können dadurch für den Arbeitnehmer effektiv nur rund 10 EUR Nettokosten pro Monat verursachen, wenn der Arbeitgeber die Kosten trägt.