Employers must expect that heirs of deceased employees may claim financial compensation for unused vacation. Vacation entitlements accumulated during long periods of illness in particular can trigger substantial payment obligations, as illustrated by the case at hand involving 146 vacation days and a claimed amount of 14,600 euros.
As of: July 2014
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Ist der Urlaubsanspruch eines verstorbenen Arbeitnehmers vererbbar?
Ja. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs geht der Urlaubsanspruch beim Tod eines Arbeitnehmers nicht unter, sondern kann von den Erben in Form einer finanziellen Abgeltung geltend gemacht werden. Damit hat der EuGH die zuvor in Deutschland herrschende Rechtsprechung verworfen, wonach mit dem Tod alle Urlaubsansprüche erlöschen.
Müssen Erben den Urlaubsabgeltungsanspruch zuvor durch den Verstorbenen beantragt sehen?
Nein. Der EuGH hat ausdrücklich klargestellt, dass die finanzielle Abgeltung nicht davon abhängt, ob der verstorbene Arbeitnehmer zuvor einen entsprechenden Antrag auf Urlaub oder Abgeltung gestellt hat. Der Anspruch besteht unabhängig von einer Antragstellung.
Wie war die deutsche Rechtslage zum vererbbaren Urlaubsanspruch vor dem EuGH-Urteil?
Das Bundesarbeitsgericht hatte noch 2011 entschieden, dass mit dem Tod des Arbeitnehmers sämtliche Urlaubsansprüche erlöschen, weil der Erholungszweck nicht mehr erfüllt werden könne. Eine Abgeltung an die Erben war danach ausgeschlossen. Diese Sichtweise ist durch das EuGH-Urteil nicht mehr haltbar.
Auf welche Rechtsgrundlage stützt der EuGH die Vererbbarkeit des Urlaubsanspruchs?
Der EuGH stützt sich auf die europäische Arbeitszeitrichtlinie, die unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Abgeltung nicht genommenen Urlaubs vorsieht. Nationale Regelungen oder Gepflogenheiten, nach denen der Urlaubsanspruch mit dem Tod des Arbeitnehmers ersatzlos untergeht, sind mit dem EU-Recht unvereinbar.