Question

Are the vacation entitlements of a deceased employee inheritable?

Yes. According to a ruling by the European Court of Justice, vacation entitlements do not expire upon the death of an employee but can be claimed by the heirs as a financial settlement. With this decision, the ECJ overturned the previously prevailing case law in Germany, under which all vacation entitlements lapsed upon death.

As of: July 2014

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    Nein. Der EuGH hat ausdrücklich klargestellt, dass die finanzielle Abgeltung nicht davon abhängt, ob der verstorbene Arbeitnehmer zuvor einen entsprechenden Antrag auf Urlaub oder Abgeltung gestellt hat. Der Anspruch besteht unabhängig von einer Antragstellung.

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  • Wie war die deutsche Rechtslage zum vererbbaren Urlaubsanspruch vor dem EuGH-Urteil?

    Das Bundesarbeitsgericht hatte noch 2011 entschieden, dass mit dem Tod des Arbeitnehmers sämtliche Urlaubsansprüche erlöschen, weil der Erholungszweck nicht mehr erfüllt werden könne. Eine Abgeltung an die Erben war danach ausgeschlossen. Diese Sichtweise ist durch das EuGH-Urteil nicht mehr haltbar.

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    Der EuGH stützt sich auf die europäische Arbeitszeitrichtlinie, die unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Abgeltung nicht genommenen Urlaubs vorsieht. Nationale Regelungen oder Gepflogenheiten, nach denen der Urlaubsanspruch mit dem Tod des Arbeitnehmers ersatzlos untergeht, sind mit dem EU-Recht unvereinbar.

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  • Welche praktische Bedeutung hat das Urteil für Arbeitgeber?

    Arbeitgeber müssen damit rechnen, dass Erben verstorbener Mitarbeiter eine finanzielle Abgeltung für nicht genommenen Urlaub fordern können. Insbesondere bei langer Krankheit angesammelte Urlaubsansprüche können erhebliche Zahlungsverpflichtungen auslösen, wie im entschiedenen Fall 146 Urlaubstage mit einem geforderten Betrag von 14.600 Euro.

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