Question

What deadline must be observed when electronically submitting invoices under the EU VAT refund procedure?

The scanned invoice must be received by the competent authority within the statutory exclusion period. If this deadline is missed, the right to a VAT refund is forfeited. The application must be submitted electronically via the Bundeszentralamt für Steuern (German Federal Central Tax Office).

As of: April 2016

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  • Reicht eine gescannte Rechnungskopie für das EU-Vorsteuervergütungsverfahren aus?

    Ja. Nach dem Urteil des FG Köln vom 20.01.2016 (Az. 2 K 2807/12) genügt es, wenn der Unternehmer eine Rechnungskopie einscannt und innerhalb der Ausschlussfrist elektronisch an die zuständige Behörde übermittelt. Ein eingescanntes Original ist nicht zwingend erforderlich.

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  • Darf die Behörde im Vorsteuervergütungsverfahren auf der gescannten Originalrechnung bestehen?

    Nein. Laut FG Köln darf die Behörde die Vorsteuererstattung nicht davon abhängig machen, dass das Original eingescannt wurde. Auch eine gescannte Rechnungskopie ist als Nachweis ausreichend und muss für die Erstattung anerkannt werden.

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  • Worum geht es im Urteil des FG Köln vom 20.01.2016 (Az. 2 K 2807/12)?

    Das Finanzgericht Köln entschied, dass im EU-Vorsteuervergütungsverfahren die Einreichung einer eingescannten Rechnungskopie ausreichend ist. Die Finanzverwaltung darf den Vorsteuerabzug nicht mit der Begründung versagen, es sei keine eingescannte Originalrechnung übermittelt worden.

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