Question

How is the exemption threshold for company celebrations set to change from 2015?

The plan is to enshrine the previous administrative regulation in law and to raise the exemption threshold from EUR 110 to EUR 150 per event and per employee. At first glance, this increase appears generous.

As of: October 2014

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  • Wie hoch ist die Freigrenze für Betriebsveranstaltungen aktuell?

    Aufwendungen des Arbeitgebers für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen pro Jahr bleiben bis zu 110,– EUR (einschließlich Umsatzsteuer) pro Veranstaltung und Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei. Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag.

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  • Was bedeutet Freigrenze bei Betriebsveranstaltungen?

    Eine Freigrenze bedeutet, dass bereits ein einziger Cent mehr Aufwand pro Mitarbeiter dazu führt, dass der gesamte Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig wird. Es wird also nicht nur der übersteigende Anteil besteuert, sondern die komplette Zuwendung.

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  • Welche Kosten sind nach der geplanten Neuregelung in die Freigrenze einzubeziehen?

    Anders als bisher sollen in die Freigrenze auch die Kosten für Familienangehörige sowie Gemeinkosten wie Saalmieten oder Honorare für Eventagenturen einbezogen werden. Dadurch wird die Erhöhung auf 150,– EUR in vielen Fällen faktisch wieder aufgezehrt.

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  • Wie wirkt sich die Neuregelung auf die BFH-Rechtsprechung zu Betriebsveranstaltungen aus?

    Der Bundesfinanzhof hatte entschieden, dass Kosten für Saalmieten, Eventagenturen und ähnliche Gemeinkosten nicht in die Freigrenze einzurechnen sind. Der Referentenentwurf schließt diese arbeitnehmerfreundliche Rechtsprechung ab 2015 jedoch ausdrücklich aus.

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