Question

What should be considered when contractually regulating a ban on private use?

For the tax office to recognise the ban on private use, it must be formulated clearly, unambiguously, and verifiably. A carefully drafted written agreement between employer and employee is therefore essential to secure the tax advantages of this case law.

As of: March 2014

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  • Muss die Privatnutzung eines Dienstwagens versteuert werden, wenn der Arbeitgeber sie untersagt hat?

    Nein. Der BFH hat mit Urteil VI R 71/12 bestätigt, dass kein geldwerter Vorteil für eine Privatnutzung anzusetzen ist, wenn der Arbeitgeber die private Nutzung des Dienstwagens ausdrücklich verboten hat. In diesen Fällen darf das Finanzamt keine Privatnutzung pauschal unterstellen und besteuern.

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  • Wie wird der geldwerte Vorteil aus der Privatnutzung eines Dienstwagens grundsätzlich ermittelt?

    Nutzt ein Arbeitnehmer einen ihm überlassenen Dienstwagen auch privat, muss er den geldwerten Vorteil lohnversteuern. Die Ermittlung erfolgt entweder über ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch oder pauschal über die 1%-Regelung, bei der monatlich 1% des inländischen Bruttolistenpreises angesetzt wird.

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    Nach Auffassung des BFH hat eine verbotswidrige Privatnutzung keinen Lohncharakter. Der Vorteil wird also nicht als Arbeitslohn qualifiziert und unterliegt damit nicht der Lohnsteuer. Voraussetzung ist allerdings, dass das Privatnutzungsverbot ernsthaft ausgesprochen wurde.

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