According to the BFH, private use in breach of an explicit prohibition does not constitute wages. The benefit is therefore not classified as employment income and is not subject to wage tax. The prerequisite, however, is that the prohibition on private use was issued in earnest.
As of: March 2014
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Muss die Privatnutzung eines Dienstwagens versteuert werden, wenn der Arbeitgeber sie untersagt hat?
Nein. Der BFH hat mit Urteil VI R 71/12 bestätigt, dass kein geldwerter Vorteil für eine Privatnutzung anzusetzen ist, wenn der Arbeitgeber die private Nutzung des Dienstwagens ausdrücklich verboten hat. In diesen Fällen darf das Finanzamt keine Privatnutzung pauschal unterstellen und besteuern.
Wie wird der geldwerte Vorteil aus der Privatnutzung eines Dienstwagens grundsätzlich ermittelt?
Nutzt ein Arbeitnehmer einen ihm überlassenen Dienstwagen auch privat, muss er den geldwerten Vorteil lohnversteuern. Die Ermittlung erfolgt entweder über ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch oder pauschal über die 1%-Regelung, bei der monatlich 1% des inländischen Bruttolistenpreises angesetzt wird.
Worauf sollte bei der arbeitsvertraglichen Regelung eines Privatnutzungsverbots geachtet werden?
Damit das Finanzamt das Privatnutzungsverbot anerkennt, muss es klar, eindeutig und nachweisbar formuliert sein. Eine sorgfältige schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist daher entscheidend, um die steuerlichen Vorteile dieser Rechtsprechung absichern zu können.