Question

When does the electronic wage tax procedure (ELStAM) start for employers?

As of January 1, 2013, employers are generally required to apply the electronic wage tax deduction procedure (ELStAM). The electronic retrieval of wage tax deduction features thus replaces the previous paper wage tax card.

As of: November 2012

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  • Gibt es eine Kulanzfrist für die Einführung von ELStAM im Jahr 2013?

    Ja, die Finanzverwaltung gewährt eine Kulanzfrist bis Ende 2013. Arbeitgeber können den Einstieg in das elektronische Verfahren im Laufe des Jahres 2013 nachholen, ohne dass die verspätete Umstellung beanstandet wird.

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  • Bis wann muss spätestens auf das ELStAM-Verfahren umgestellt werden?

    Spätestens mit der Lohnabrechnung für Dezember 2013 muss der Umstieg erfolgen. Bis dahin muss für jeden Arbeitnehmer mindestens eine Abrechnung über das elektronische Verfahren durchgeführt worden sein.

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  • Wofür sollten Arbeitgeber die Kulanzfrist 2013 nutzen?

    Die Übergangszeit sollte genutzt werden, um technische Probleme bei der Anbindung an das ELStAM-Verfahren zu lösen und Datenabweichungen zwischen den eigenen Personaldaten und den von der Finanzverwaltung bereitgestellten Lohnsteuerabzugsmerkmalen zu klären.

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