Yes, the tax authorities grant a grace period until the end of 2013. Employers may complete the switch to the electronic procedure during the course of 2013 without the delayed transition being objected to.
As of: November 2012
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Wann startet das elektronische Lohnsteuerverfahren (ELStAM) für Arbeitgeber?
Ab dem 1. Januar 2013 sind Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, das elektronische Lohnsteuerabzugsverfahren (ELStAM) anzuwenden. Damit ersetzt der elektronische Abruf der Lohnsteuerabzugsmerkmale die bisherige Papier-Lohnsteuerkarte.
Bis wann muss spätestens auf das ELStAM-Verfahren umgestellt werden?
Spätestens mit der Lohnabrechnung für Dezember 2013 muss der Umstieg erfolgen. Bis dahin muss für jeden Arbeitnehmer mindestens eine Abrechnung über das elektronische Verfahren durchgeführt worden sein.
Wofür sollten Arbeitgeber die Kulanzfrist 2013 nutzen?
Die Übergangszeit sollte genutzt werden, um technische Probleme bei der Anbindung an das ELStAM-Verfahren zu lösen und Datenabweichungen zwischen den eigenen Personaldaten und den von der Finanzverwaltung bereitgestellten Lohnsteuerabzugsmerkmalen zu klären.