Question

Which costs of a company car leased through the employer can the employee deduct for tax purposes?

Only additional costs borne by the employee personally are deductible, such as a pro-rata share of fuel expenses attributable to business-related trips. According to current fiscal court case law, the lease installments themselves are not deductible if they are financed via salary conversion.

As of: June 2016

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    Nach Auffassung des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg sind vom Arbeitgeber einbehaltene Leasingraten für einen überlassenen PKW beim Arbeitnehmer nicht als Werbungskosten abziehbar. Begründung: Der Arbeitnehmer verzichtet in Höhe der Leasingraten auf seinen Gehaltsanspruch (Barlohnumwandlung), sodass keine eigenen Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen im Sinne des § 9 EStG vorliegen.

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  • Warum verneint das FG Berlin-Brandenburg den Werbungskostenabzug bei Barlohnumwandlung?

    Bei einer Barlohnumwandlung fließt dem Arbeitnehmer der Gehaltsbestandteil in Höhe der Leasingraten gar nicht erst zu. Da er auf diesen Anteil verzichtet, liegen schon dem Begriff nach keine Aufwendungen vor, die er aus eigenem Vermögen für die Einkünfteerzielung getätigt hätte. Werbungskosten setzen jedoch eigenen Aufwand voraus.

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    Nein, das FG Berlin-Brandenburg hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. Betroffene Steuerpflichtige sollten vergleichbare Fälle daher offenhalten und bis zur höchstrichterlichen Klärung Einspruch mit Verweis auf das anhängige Revisionsverfahren einlegen.

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