According to the Tax Court Berlin-Brandenburg, leasing instalments for a provided car withheld by the employer are not deductible as work-related expenses (Werbungskosten) for the employee. The reasoning: by the amount of the leasing instalments, the employee waives their salary claim (salary conversion), meaning there are no own expenses incurred to acquire, secure, or maintain income within the meaning of § 9 EStG.
As of: June 2016
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Welche Kosten bei einem über den Arbeitgeber geleasten PKW kann der Arbeitnehmer steuerlich geltend machen?
Abziehbar sind nur zusätzlich vom Arbeitnehmer selbst getragene Kosten, etwa anteilige Tankkosten, soweit sie auf beruflich veranlasste Dienstfahrten entfallen. Die Leasingraten selbst gehören nach aktueller FG-Rechtsprechung nicht dazu, wenn sie im Wege der Gehaltsumwandlung getragen werden.
Warum verneint das FG Berlin-Brandenburg den Werbungskostenabzug bei Barlohnumwandlung?
Bei einer Barlohnumwandlung fließt dem Arbeitnehmer der Gehaltsbestandteil in Höhe der Leasingraten gar nicht erst zu. Da er auf diesen Anteil verzichtet, liegen schon dem Begriff nach keine Aufwendungen vor, die er aus eigenem Vermögen für die Einkünfteerzielung getätigt hätte. Werbungskosten setzen jedoch eigenen Aufwand voraus.
Ist die Entscheidung zu PKW-Leasingraten bei Gehaltsumwandlung bereits endgültig?
Nein, das FG Berlin-Brandenburg hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. Betroffene Steuerpflichtige sollten vergleichbare Fälle daher offenhalten und bis zur höchstrichterlichen Klärung Einspruch mit Verweis auf das anhängige Revisionsverfahren einlegen.