The 2021 Kinderbonus is a one-time payment of 150 euros per child, paid in addition to the regular child benefit (Kindergeld). Eligible recipients are those entitled to Kindergeld for the child in May 2021; alternatively, entitlement in any other month of 2021 is sufficient. Payment follows the Kindergeld rules, so only one parent receives the bonus. Under the family benefits equalization (Familienleistungsausgleich), the bonus is offset against the child allowance (Kinderfreibetrag).
As of: March 2021
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Erhalten Grundsicherungsempfänger einen Corona-Zuschuss 2021?
Ja, erwachsene Grundsicherungsempfänger erhalten einen einmaligen Corona-Zuschuss von 150 Euro. Voraussetzung ist ein Anspruch auf Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II im Kalenderjahr 2021.
Bis wann gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % in der Gastronomie?
Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wird bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Ausgenommen bleiben Getränke, für die weiterhin der reguläre Steuersatz von 19 % gilt. Hintergrund ist, dass die Gastronomie wegen des Lockdowns von der ursprünglich bis Juni 2021 befristeten Senkung nicht ausreichend profitieren konnte.
Wie ändert sich der steuerliche Verlustrücktrag durch das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz?
Die Höchstgrenze für den Verlustrücktrag wird von 1 Mio. Euro auf 10 Mio. Euro angehoben. Bei Zusammenveranlagung steigt der Betrag von 2 Mio. Euro auf 20 Mio. Euro. Damit sollen zusätzliche Investitionsanreize für Unternehmen geschaffen werden, die in der Pandemie hohe Verluste verzeichnet haben.
Wirkt sich der Kinderbonus auf die Steuerveranlagung der Eltern aus?
Ja, der Kinderbonus wird im Rahmen des Familienleistungsausgleichs berücksichtigt. Bei der Günstigerprüfung zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag fließt der Bonus mit ein, sodass sich die steuerliche Entlastung je nach Gesamteinkommen anteilig verringern kann.