Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wird bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Ausgenommen bleiben Getränke, für die weiterhin der reguläre Steuersatz von 19 % gilt. Hintergrund ist, dass die Gastronomie wegen des Lockdowns von der ursprünglich bis Juni 2021 befristeten Senkung nicht ausreichend profitieren konnte.
Stand: März 2021
Mehr dazu im Beitrag Drittes Corona-Steuerhilfegesetz.
Verwandte Fragen
Wie hoch ist der Kinderbonus 2021 und wer erhält ihn?
Der Kinderbonus 2021 beträgt einmalig 150 Euro pro Kind und wird zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt. Anspruchsberechtigt ist, wer im Mai 2021 für das Kind Kindergeld bezieht; alternativ genügt ein Kindergeldanspruch in einem anderen Monat des Jahres 2021. Die Auszahlung erfolgt nach den Regeln des Kindergeldes, sodass nur ein Elternteil den Bonus erhält. Im Rahmen des Familienleistungsausgleichs wird der Bonus mit dem Kinderfreibetrag verrechnet.
Erhalten Grundsicherungsempfänger einen Corona-Zuschuss 2021?
Ja, erwachsene Grundsicherungsempfänger erhalten einen einmaligen Corona-Zuschuss von 150 Euro. Voraussetzung ist ein Anspruch auf Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II im Kalenderjahr 2021.
Wie ändert sich der steuerliche Verlustrücktrag durch das Dritte Corona-Steuerhilfegesetz?
Die Höchstgrenze für den Verlustrücktrag wird von 1 Mio. Euro auf 10 Mio. Euro angehoben. Bei Zusammenveranlagung steigt der Betrag von 2 Mio. Euro auf 20 Mio. Euro. Damit sollen zusätzliche Investitionsanreize für Unternehmen geschaffen werden, die in der Pandemie hohe Verluste verzeichnet haben.
Wirkt sich der Kinderbonus auf die Steuerveranlagung der Eltern aus?
Ja, der Kinderbonus wird im Rahmen des Familienleistungsausgleichs berücksichtigt. Bei der Günstigerprüfung zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag fließt der Bonus mit ein, sodass sich die steuerliche Entlastung je nach Gesamteinkommen anteilig verringern kann.