Question

Which costs must be included in the 110-EUR exemption threshold under the BFH ruling of 16 May 2013?

According to the new case law (BFH VI R 94/10 and VI R 7/11), only those costs are to be included that provide an objective benefit to the employee. This covers items the employee can directly consume, e.g. food, beverages and musical performances. Travel costs, room rentals or fees for event organizers no longer count.

As of: October 2013

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