Question

What is the legal significance of Article 72(2) of the Basic Law (Grundgesetz) in connection with the childcare allowance (Betreuungsgeld)?

Article 72(2) of the Basic Law limits the federal government's concurrent legislative competence: a nationwide regulation is only permissible if it is necessary to establish equivalent living conditions or to preserve legal or economic unity. The Federal Constitutional Court (Bundesverfassungsgericht) found that these requirements were not met in the case of the Betreuungsgeld.

As of: August 2015

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  • Ist das Betreuungsgeld verfassungswidrig?

    Ja. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 21.07.2015 einstimmig entschieden, dass dem Bund die Gesetzgebungskompetenz für das Betreuungsgeld fehlt. Die §§ 4a bis 4d des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes, die den Anspruch begründeten, sind daher nichtig.

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  • Warum fehlt dem Bund die Gesetzgebungskompetenz für das Betreuungsgeld?

    Das Betreuungsgeld lässt sich zwar grundsätzlich der öffentlichen Fürsorge nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG zuordnen, für die der Bund konkurrierende Gesetzgebungskompetenz besitzt. Die zusätzlichen Voraussetzungen des Art. 72 Abs. 2 GG (Erforderlichkeitsklausel) für eine bundeseinheitliche Regelung lagen nach Auffassung des Gerichts jedoch nicht vor.

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  • Welche Vorschriften wurden durch das Urteil des BVerfG für nichtig erklärt?

    Für nichtig erklärt wurden die §§ 4a bis 4d des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG). Diese Vorschriften begründeten den Anspruch auf das Betreuungsgeld.

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  • War das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld einstimmig?

    Ja, das Urteil des Ersten Senats vom 21.07.2015 ist einstimmig ergangen. Damit besteht innerhalb des Senats kein Dissens zur fehlenden Bundeskompetenz für das Betreuungsgeld.

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