Question

What are the lump-sum allowances for persons with disabilities from 2021?

The lump-sum allowances for persons with disabilities under § 33b Abs. 3 EStG are doubled from 2021 onwards. For persons classified as helpless within the meaning of § 33b Abs. 6 EStG and for the blind, the allowance increases from EUR 3,700 to EUR 7,400. The remaining allowances, graduated according to the degree of disability, are also doubled accordingly.

As of: August 2020

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