The new § 33 Abs. 2a EStG introduces a flat-rate allowance for travel expenses. Individuals with walking and standing disabilities with a degree of disability (GdB) of at least 80, or at least 70 with the mark "G," receive EUR 900; those with severe walking disabilities (mark "aG"), blind persons, and individuals with the mark "H" receive EUR 4,500. The flat-rate allowance only has a tax effect as an extraordinary expense to the extent it exceeds the reasonable personal contribution. Additional disability-related travel expenses cannot be deducted alongside it.
As of: August 2020
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Wie hoch sind die Behinderten-Pauschbeträge ab 2021?
Die Behinderten-Pauschbeträge nach § 33b Abs. 3 EStG werden ab 2021 verdoppelt. Für hilflose Menschen im Sinne des § 33b Abs. 6 EStG und für Blinde erhöht sich der Pauschbetrag von 3.700 EUR auf 7.400 EUR. Die übrigen Pauschbeträge werden entsprechend dem Grad der Behinderung gestaffelt ebenfalls verdoppelt.
Ab welchem Grad der Behinderung wird der Pauschbetrag ab 2021 gewährt?
Die Systematik wird an das Sozialrecht angepasst: Eine Behinderung wird künftig bereits ab einem Grad der Behinderung von 20 festgestellt (bisher 25). Die Staffelung erfolgt in 10er-Schritten bis zu einem Grad der Behinderung von 100. Zudem entfallen ab dem Veranlagungszeitraum 2021 die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen für Steuerpflichtige mit einem Grad der Behinderung unter 50.
Wie hoch ist der Pflege-Pauschbetrag nach den Pflegegraden ab 2021?
Der Pflege-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG wird neu gestaffelt: bei Pflegegrad 2 beträgt er 600 EUR, bei Pflegegrad 3 1.100 EUR und bei Pflegegrad 4 oder 5 steigt er von bisher 924 EUR auf 1.800 EUR. Zudem ist das Kriterium 'hilflos' bei der zu pflegenden Person nicht mehr Voraussetzung.
Welche Voraussetzungen gelten für den Pflege-Pauschbetrag?
Voraussetzung ist eine häusliche Pflege der betroffenen Person durch den Steuerpflichtigen. Außerdem darf der Pflegende für seine Pflegeleistungen keine Einnahmen erhalten. Auf das frühere Erfordernis der Hilflosigkeit der gepflegten Person kommt es nicht mehr an.