Question

From what degree of disability is the lump-sum allowance granted from 2021 onwards?

The system is being aligned with social security law: a disability will now be recognized starting at a degree of disability of 20 (previously 25). The scale is graduated in 10-point increments up to a degree of disability of 100. In addition, from the 2021 assessment period onwards, the additional eligibility requirements for taxpayers with a degree of disability below 50 no longer apply.

As of: August 2020

Read more in the article Behinderten-Pauschbeträge – Erhöhung ab 2021.

Related questions

  • Wie hoch sind die Behinderten-Pauschbeträge ab 2021?

    Die Behinderten-Pauschbeträge nach § 33b Abs. 3 EStG werden ab 2021 verdoppelt. Für hilflose Menschen im Sinne des § 33b Abs. 6 EStG und für Blinde erhöht sich der Pauschbetrag von 3.700 EUR auf 7.400 EUR. Die übrigen Pauschbeträge werden entsprechend dem Grad der Behinderung gestaffelt ebenfalls verdoppelt.

    Permalink to question

  • Wie funktioniert der neue behinderungsbedingte Fahrtkosten-Pauschbetrag?

    Mit dem neuen § 33 Abs. 2a EStG wird ein Fahrtkosten-Pauschbetrag eingeführt. Geh- und stehbehinderte Menschen mit einem GdB von mindestens 80 oder mindestens 70 mit Merkzeichen G erhalten 900 EUR; außergewöhnlich Gehbehinderte (Merkzeichen aG), Blinde und Menschen mit Merkzeichen H erhalten 4.500 EUR. Der Pauschbetrag wirkt sich als außergewöhnliche Belastung nur aus, soweit die zumutbare Eigenbelastung überschritten wird. Weitere behinderungsbedingte Fahrtkosten sind daneben nicht abziehbar.

    Permalink to question

  • Wie hoch ist der Pflege-Pauschbetrag nach den Pflegegraden ab 2021?

    Der Pflege-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG wird neu gestaffelt: bei Pflegegrad 2 beträgt er 600 EUR, bei Pflegegrad 3 1.100 EUR und bei Pflegegrad 4 oder 5 steigt er von bisher 924 EUR auf 1.800 EUR. Zudem ist das Kriterium 'hilflos' bei der zu pflegenden Person nicht mehr Voraussetzung.

    Permalink to question

  • Welche Voraussetzungen gelten für den Pflege-Pauschbetrag?

    Voraussetzung ist eine häusliche Pflege der betroffenen Person durch den Steuerpflichtigen. Außerdem darf der Pflegende für seine Pflegeleistungen keine Einnahmen erhalten. Auf das frühere Erfordernis der Hilflosigkeit der gepflegten Person kommt es nicht mehr an.

    Permalink to question

Back to questions overview