The BFH clarified that proportional expenses for mixed-use ancillary rooms cannot be claimed in addition to the home office. Only costs for rooms that themselves meet the requirements of a domestic home office are deductible. A flat-rate inclusion of bathroom, kitchen, or hallway is ruled out.
As of: June 2016
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Sind Kosten für Küche, Bad und Flur als Nebenräume eines Arbeitszimmers absetzbar?
Nein. Wenn Nebenräume wie Küche, Bad oder Flur in die häusliche Sphäre eingebunden sind und zu einem nicht unerheblichen Teil privat genutzt werden, können die anteiligen Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Dies gilt auch dann, wenn das eigentliche Arbeitszimmer steuerlich anerkannt ist.
Wie sind die Nutzungsvoraussetzungen bei Arbeitszimmer und Nebenräumen zu prüfen?
Die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung sind für jeden Raum und jeden Nebenraum einzeln zu prüfen. Entscheidend ist, ob der jeweilige Raum nahezu ausschließlich beruflich oder betrieblich genutzt wird. Eine nicht unerhebliche private Mitbenutzung schließt den Abzug der Kosten für diesen Raum aus.
Was gilt als nicht unerhebliche private Mitbenutzung eines Nebenraums?
Eine nicht unerhebliche private Mitbenutzung liegt vor, wenn der Raum regelmäßig auch privaten Zwecken dient, etwa Bad, Küche oder Flur in einer Privatwohnung. In solchen Fällen ist eine sachgerechte Aufteilung in einen beruflichen und privaten Anteil nicht möglich, sodass die Kosten insgesamt nicht abziehbar sind.