Question

What qualifies as non-negligible private use of an ancillary room?

Non-negligible private use exists when the room is regularly also used for private purposes, such as a bathroom, kitchen, or hallway in a private residence. In such cases, a reasonable allocation between business and private use is not possible, so the costs are entirely non-deductible.

As of: June 2016

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    Nein. Wenn Nebenräume wie Küche, Bad oder Flur in die häusliche Sphäre eingebunden sind und zu einem nicht unerheblichen Teil privat genutzt werden, können die anteiligen Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden. Dies gilt auch dann, wenn das eigentliche Arbeitszimmer steuerlich anerkannt ist.

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    Die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung sind für jeden Raum und jeden Nebenraum einzeln zu prüfen. Entscheidend ist, ob der jeweilige Raum nahezu ausschließlich beruflich oder betrieblich genutzt wird. Eine nicht unerhebliche private Mitbenutzung schließt den Abzug der Kosten für diesen Raum aus.

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