Typical indicators include references to an alleged tax refund, a request to complete a linked form, and queries for bank account or credit card details. Since the BZSt never requests such information by email, these messages are always fraudulent.
As of: January 2017
Read more in the article Achtung: gefälschte e-mails mit Absender „Bundeszentralamt für Steuern“ im Umlauf!.
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Verschickt das Bundeszentralamt für Steuern Steuererstattungen per E-Mail?
Nein. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) versendet keine Aufforderungen zur Beantragung von Steuererstattungen per E-Mail. Auch Kontoverbindungen werden niemals auf diesem Weg abgefragt. Entsprechende E-Mails sind Phishing-Versuche.
Wie sollte man bei einer verdächtigen E-Mail des angeblichen BZSt reagieren?
Empfänger sollten weder auf Links klicken noch persönliche Daten oder Kontoinformationen eingeben. Die E-Mail sollte ungeöffnet gelöscht oder zur Prüfung an das BZSt weitergeleitet werden. Eine Antwort auf den Absender ist zu vermeiden.
Über welchen Weg fordert das Finanzamt tatsächlich Daten oder Erstattungen an?
Die Finanzverwaltung kommuniziert verbindliche Informationen wie Steuerbescheide oder Erstattungen in der Regel per Post oder über das ELSTER-Portal. Sensible Daten wie Bankverbindungen werden niemals per unverschlüsselter E-Mail abgefragt.