The tax authorities communicate binding information such as tax assessments or refunds generally by postal mail or via the ELSTER portal. Sensitive data such as bank details are never requested by unencrypted email.
As of: January 2017
Read more in the article Achtung: gefälschte e-mails mit Absender „Bundeszentralamt für Steuern“ im Umlauf!.
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Verschickt das Bundeszentralamt für Steuern Steuererstattungen per E-Mail?
Nein. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) versendet keine Aufforderungen zur Beantragung von Steuererstattungen per E-Mail. Auch Kontoverbindungen werden niemals auf diesem Weg abgefragt. Entsprechende E-Mails sind Phishing-Versuche.
Wie erkennt man Phishing-Mails im Namen des Bundeszentralamtes für Steuern?
Typische Merkmale sind ein Hinweis auf eine angebliche Steuerrückerstattung, die Aufforderung zum Ausfüllen eines verlinkten Formulars sowie die Abfrage von Konto- oder Kreditkartendaten. Da das BZSt solche Informationen niemals per E-Mail anfordert, handelt es sich in diesen Fällen um Betrugsversuche.
Wie sollte man bei einer verdächtigen E-Mail des angeblichen BZSt reagieren?
Empfänger sollten weder auf Links klicken noch persönliche Daten oder Kontoinformationen eingeben. Die E-Mail sollte ungeöffnet gelöscht oder zur Prüfung an das BZSt weitergeleitet werden. Eine Antwort auf den Absender ist zu vermeiden.