Only a timely allocation to business assets allows the input VAT deduction from the acquisition and installation costs of the photovoltaic system to be claimed with the tax office. Without this allocation, there is no option to recover the VAT paid as input tax.
As of: May 2016
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Bis wann muss eine 2015 errichtete Photovoltaikanlage dem Unternehmensvermögen zugeordnet werden?
Die Zuordnung einer im Jahr 2015 errichteten Photovoltaikanlage zum Unternehmensvermögen muss spätestens bis zum 31.05.2016 erfolgen. Diese Frist ist zwingend einzuhalten, da andernfalls der Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten verloren geht.
Wie erfolgt in der Praxis die Zuordnung einer Photovoltaikanlage zum Unternehmensvermögen?
Die Zuordnung wird regelmäßig dadurch dokumentiert, dass die Umsatzsteuererklärung mit Geltendmachung der Vorsteuer aus der Photovoltaikanlage fristgerecht beim Finanzamt eingereicht wird. Für in 2015 errichtete Anlagen sollte die Umsatzsteuererklärung 2015 daher bis spätestens 31.05.2016 abgegeben werden.
Was passiert, wenn die Zuordnungsfrist zum 31.05. versäumt wird?
Wird die Zuordnungsfrist versäumt, gilt die Photovoltaikanlage als dem Privatvermögen zugeordnet. Der Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten ist dann endgültig ausgeschlossen und kann auch nachträglich nicht mehr nachgeholt werden.