Frage

Wann sind Zahlungen an einen Förderverein Spende und wann Leistungsentgelt?

Handelt der Förderverein selbstlos und ist als gemeinnützig anerkannt, können Zahlungen über eine Spendenbescheinigung als Sonderausgaben abgesetzt werden. Kommt der Förderverein jedoch für Leistungen des Schulbetriebes auf, die nicht öffentlich gedeckt werden, oder ist die Schule auf diese Mittel angewiesen, liegt keine Spende, sondern ein Leistungsentgelt vor. In diesem Fall kommt nur ein Abzug als Schulgeld nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG in Betracht.

Stand: Februar 2024

Mehr dazu im Beitrag Zahlungen an den Förderverein als Schulgeld.

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