Frage

Wie werden Aufmerksamkeiten während einer Betriebsveranstaltung in die 110-EUR-Grenze einbezogen?

Erhält ein Arbeitnehmer während einer Betriebsveranstaltung eine Aufmerksamkeit, etwa ein kleines Geschenk bis 60 EUR, ist deren Wert in die Berechnung der 110-EUR-Grenze pro Teilnehmer einzubeziehen. Der gesamte Zuwendungsbetrag pro Teilnehmer einschließlich solcher Aufmerksamkeiten darf 110 EUR brutto nicht übersteigen, damit der Vorsteuerabzug erhalten bleibt.

Stand: August 2023

Mehr dazu im Beitrag Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen.

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