Frage

Wann ist der Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen zulässig?

Der Vorsteuerabzug ist nur möglich, wenn die bezogenen Leistungen überwiegend im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegen. Das ist nach Auffassung der Finanzverwaltung dann der Fall, wenn die Zuwendungen als Aufmerksamkeiten im Sinne des § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG gelten und somit keine steuerbare sonstige Leistung an den Arbeitnehmer darstellen.

Stand: August 2023

Mehr dazu im Beitrag Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen.

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