Frage

Bis wann kann der Antrag auf Verzicht der Gewinnerzielungsabsicht gestellt werden?

Für Altanlagen, die vor dem 01.01.2022 in Betrieb genommen wurden, ist der Antrag bis Ende 2022 möglich. Für Neuanlagen ab dem 01.01.2022 kann der Antrag im Folgejahr der Inbetriebnahme gestellt werden. Bei Anlagen, die vor dem 01.01.2004 in Betrieb gingen, ist der Antrag erst nach Ablauf der 20-jährigen EEG-Förderung möglich.

Stand: Januar 2022

Mehr dazu im Beitrag Verzicht auf Gewinnerzielungsabsicht bei Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerken.

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