Frage

Welche Voraussetzungen gelten für die steuerbegünstigte Übertragung von Konzernanteilen nach § 19a EStG?

Die Schwellenwerte des § 19a Abs. 3 EStG dürfen bezogen auf die Gesamtheit aller Konzernunternehmen nicht überschritten werden. Zusätzlich darf die Gründung keines der Konzernunternehmen mehr als 20 Jahre zurückliegen.

Stand: Dezember 2024

Mehr dazu im Beitrag Vermögensbeteiligung von Arbeitnehmern.

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