Eine Einkunftserzielungsabsicht wird regelmäßig angenommen, wenn die Ferienwohnung ganzjährig ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermietet bzw. dafür bereitgehalten wird und eine Eigennutzung ausgeschlossen ist. Dies ist etwa der Fall, wenn die Vermietung an eine Agentur oder Kurverwaltung übertragen und eine Eigennutzung vertraglich für das gesamte Jahr ausgeschlossen wurde. Auch wenn der Vermieter eine weitere Wohnung in örtlicher Nähe besitzt, spricht dies gegen eine Eigennutzung.
Stand: Januar 2021
Mehr dazu im Beitrag Vermietung von Ferienwohnungen.
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