Frage

Welche Unternehmen sind durch die Anpassungen neu antragsberechtigt für die Überbrückungshilfe III?

Antragsberechtigt sind nun auch Unternehmen mit Gründungsdatum bis zum 31.10.2020 (vorher 30.04.2020) sowie Unternehmen in Trägerschaft von Religionsgemeinschaften wie Krankenhäuser oder Kindergärten. Damit wurde der Kreis der förderfähigen Betriebe deutlich erweitert.

Stand: April 2021

Mehr dazu im Beitrag Verbesserungen der Überbrückungshilfe III.

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