Frage

Sind negative Anschaffungskosten bei der Einbringung in eine Kapitalgesellschaft zulässig?

Der BFH hatte negative Anschaffungskosten bei Entnahmen im steuerlichen Rückwirkungszeitraum zugelassen. Der Gesetzgeber stellt nun jedoch klar, dass entsprechend der Verwaltungsauffassung Entnahmen und Einlagen im Rückwirkungszeitraum bei der Ermittlung des eingebrachten Betriebsvermögens zu berücksichtigen sind und negative Anschaffungskosten vermieden werden sollen.

Stand: Dezember 2024

Mehr dazu im Beitrag Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften.

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