Nein, ab dem Veranlagungszeitraum 2025 sind Barzahlungen – auch wenn das Geld bei Familienheimfahrten persönlich übergeben wird – nicht mehr als Unterhaltsaufwendungen abzugsfähig. Erforderlich ist zwingend eine Banküberweisung an den Empfänger.
Stand: Dezember 2024
Mehr dazu im Beitrag Unterhaltsaufwendungen: Barzahlungen nicht mehr abzugsfähig.
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