Ab dem 01.04.2022 beträgt der Pauschbetrag für sonstige Umzugsauslagen 886 € für den Umziehenden selbst und zusätzlich 590 € für jede weitere Person im Haushalt (Ehegatte, Lebenspartner, Kinder). Die Pauschale kann ohne Einzelnachweis geltend gemacht werden. Alternativ können die tatsächlichen Kosten per Rechnung nachgewiesen werden.
Stand: August 2021
Mehr dazu im Beitrag Umzugskosten bei betrieblich bedingtem Wohnungswechsel.
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