Frage

Unter welchen Voraussetzungen ist eine Mietentschädigung für die alte Wohnung abzugsfähig?

Eine Mietentschädigung kann angesetzt werden, wenn aufgrund der Kündigungsfrist Miete für alte und neue Wohnung gleichzeitig gezahlt werden muss, längstens für sechs Monate. Ebenso abzugsfähig ist die Doppelmiete, wenn nicht innerhalb von drei Monaten in die neue Wohnung eingezogen werden kann. Voraussetzung ist stets die berufliche Veranlassung des Umzugs.

Stand: August 2021

Mehr dazu im Beitrag Umzugskosten bei betrieblich bedingtem Wohnungswechsel.

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