Frage

Können Umzugskosten auch ohne Belege geltend gemacht werden?

Ja, für die sonstigen Umzugsauslagen besteht ein Wahlrecht zwischen Einzelnachweis und Pauschbetrag nach dem Bundesumzugskostengesetz (BUKG). Transportkosten, Reisekosten, Mietentschädigungen und Maklergebühren sind dagegen grundsätzlich durch Belege nachzuweisen.

Stand: August 2021

Mehr dazu im Beitrag Umzugskosten bei betrieblich bedingtem Wohnungswechsel.

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